Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil.
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten daher keine Erstattung der Behandlungskosten durch ihre gesetzliche Krankenkasse. Über mögliche Ausnahmen (z.B. freiwillige Satzungsleistungen) können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme einer Behandlung informieren.
Sofern eine private Krankenversicherung oder ein Beihilfeanspruch besteht, ist im Einzelfall eine teilweise Kostenerstattung möglich. Dies hängt insbesondere vom jeweiligen Tarif und den Versicherungsbedingungen ab. Eine bestehende Differenz zum Rechnungsbetrag ist jedoch in voller Höhe privat zu tragen.
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